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Arbeitsrecht

Eine Kernkompetenz der Rechtsanwälte WÜNSCHMANN SIXEL BENNINGHOFF ist das Arbeitsrecht.

Mit zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten wir Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte sowie Arbeitnehmer in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer in allen Rechtsangelegenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, wie z. B. bei:

Begründung des Arbeitsverhältnisses:

  • Gestaltung und Prüfung des Arbeitsvertrages
  • Prüfung bestehender Wettbewerbsverbote

Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

  • Kündigungsschutzverfahren bei betriebs-, verhaltens- oder leistungsbedingter Kündigung
  • Abwicklung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag
  • Verhandlung von Abfindungen, Prüfung von Abfindungsangeboten
  • Zeugnisdurchsetzung, Überprüfung und Berichtigung

Rechtsfragen im bestehenden Arbeitsverhältnis:

  • Verteidigung gegen Abmahnung, Versetzung oder Änderungskündigung
  • Beratung bei Arbeitsunfällen
  • Durchsetzung von Lohn-, Gehalts- und Urlaubsansprüchen
  • Beratung bei Elternzeit und Elternteilzeit
  • Beratung bei Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Rechtsfragen im beendeten Arbeitsverhältnis:

  • Prüfung von Betriebs- und Witwenrentenansprüchen
  • Durchsetzung von Betriebsrentenerhöhungen

Wir bieten Unternehmen aller Branchen und Größen insbesondere folgende arbeitsrechtlichen Leistungen:

Unterstützung der Personalabteilung /
des Personalverantwortlichen:

  • Begründung, Administration und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Umgehende Beantwortung täglich aufkommender Rechtsfragen

Gerichtliche Vertretung:

  • Gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Urteils- und Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
  • Gerichtliche Vertretung in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren (Verstoß gegen Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Schwarzarbeitsgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, etc.)

Kollektives Arbeitsrecht:

  • Erstellung und Verhandlung von Firmentarifverträgen, Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Durchführung von Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Beratung in Fragen der Unternehmensmitbestimmung/Aufsichtsrat

Restrukturierungsberatung:

  • Arbeitsrechtliche Reorganisation, Erstellung von Restrukturierungs- und Sanierungskonzepten einschließlich Outsourcing
  • Beratung von Personalanpassungen und Personalabbau
  • Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence
  • Einführung von Kurzarbeit

Einführung flexibler Arbeitsbedingungen:

  • Gestaltung variabler Vergütungssysteme
  • Erstellung flexibler Arbeitszeitsysteme

Vorstände und Geschäftsführer sowie leitende Angestellte beraten wir mit großem Erfolg auch in deren eigenen arbeits-/dienstvertraglichen Angelegenheiten. 

Das Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere:

  • Beratung bei der Begründung und der Beendigung des Dienst- / Arbeitsvertrages insbesondere hinsichtlich Vergütung, Ruhegehalt, Bonuszahlungen, Wettbewerbsverboten, change of control und Haftungsfragen
  • Gesellschaftsrechtliche Bestellung und Abberufung
  • Gestaltung, Überprüfung und Anpassung von Managerbezügen, Zielvereinbarungen und Bonussystemen