Eine Kernkompetenz der Rechtsanwälte WÜNSCHMANN SIXEL BENNINGHOFF ist das Arbeitsrecht.
Mit zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten wir Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte sowie Arbeitnehmer in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer in allen Rechtsangelegenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, wie z. B. bei:
Begründung des Arbeitsverhältnisses:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Rechtsfragen im bestehenden Arbeitsverhältnis:
Rechtsfragen im beendeten Arbeitsverhältnis:
Wir bieten Unternehmen aller Branchen und Größen insbesondere folgende arbeitsrechtlichen Leistungen:
Unterstützung der Personalabteilung /
des Personalverantwortlichen:
Gerichtliche Vertretung:
Kollektives Arbeitsrecht:
Restrukturierungsberatung:
Einführung flexibler Arbeitsbedingungen:
Vorstände und Geschäftsführer sowie leitende Angestellte beraten wir mit großem Erfolg auch in deren eigenen arbeits-/dienstvertraglichen Angelegenheiten.
Das Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere: