Wir beraten Beamte und Anwärter in allen wesentlichen Fragestellungen des Beamtenrechts. Dazu gehören insbesondere folgende Konstellationen:
Neben der Beratung und Vertretung zu allen beamtenrechtlichen Aspekten prüfen wir in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch, ob personalvertretungsrechtliche Fragen in der jeweiligen Fallgestaltung eine Rolle spielen, und zeigen Ihnen hier Lösungen auf.