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FAMILIENRECHT

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung und Spezialisierung bieten wir Ihnen eine fachkundige und individuelle Beratung, sowie persönliche Begleitung in allen Bereichen des Familienrechts. 

Im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung ergeben sich eine Vielzahl von Fragen und Problemen. Es ist unser Anliegen, für unsere Mandanten eine individuelle Lösung unter Berücksichtigung der persönlichen Interessen und Belange zu finden. Insoweit vertreten wir Ihre Interessen in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich u. a. auf folgende Bereiche des Familienrechts:

  • Ehescheidung
  • Trennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zuzüglich Sonder- und Mehrbedarf als auch Kindesunterhalt nach konkretem Bedarf bei besonders guten Einkommensverhältnissen
  • Volljährigenunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt, Unterhalt nach der Scheidung
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Sorgerecht einschließlich Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Aufteilung und Zuordnung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung
  • Haushaltsteilung
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Unterhalt der nichtehelichen Mutter
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Beratung von Lebenspartnerschaften