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SOZIALRECHT, SOZIALVERSICHERUNGSRECHT

Durch unsere Tätigkeit im Arbeits-, Medizin- und Familienrecht haben wir nahezu täglich mit fachübergreifenden Fragestellungen im Sozialrecht zu tun.

Wir sind daher schon seit Jahren für Privatpersonen und Firmenkunden sowohl außergerichtlich im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren als auch in gerichtlichen Verfahren tätig.

Die Tätigkeitsgebiete decken nahezu das gesamte Sozialrecht ab, wobei die Schwerpunkte unserer sozialrechtlichen Arbeit auf folgenden Verfahren liegen:
 

  • SGB III – Recht der Arbeitsförderung 
    • Arbeitslosengeld und Sperrzeit
    • Kurzarbeitergeld, etc.
  • SGB IV – Grundsätze der Sozialversicherung 
    • Scheinselbständigkeit                    
    • Statusfeststellungsverfahren
    • Vorenthalten von Sozialversicherungsabgaben
  • SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
    • Anspruch auf medizinische Behandlung
    • Arzneimittelkostenerstattung
    • Krankengeldzahlung
  • SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung
    • Nachforderungsverfahren
    • Übergang in die Rente
    • Reha-Leistungen, 
    • Rente bei Erwerbsminderung
    • Hinterbliebenenrente
  • SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
    • Behandlungskosten 
    • Rente bei Arbeitsunfall
    • Rente bei Berufskrankheit
  • SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
    • Anerkennung als Schwerbehinderter
    • Erteilung von Merkzeichen
    • Kündigungsschutz Schwerbehinderter / Gleichgestellter

Wir unterstützen Sie auch bei Problemen mit der Gewährung von

  • Kindergeld
  • Pflegegeld
  • Elterngeld

Sowie bei der Abwehr von

  • Elternunterhaltsansprüchen
  • Pflegekostenerstattungsansprüchen

Soweit Sie Schwierigkeiten mit dem JOB-Center hinsichtlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz IV) haben, können wir Sie unterstützen. Bitte bringen Sie in diesen Fällen einen Beratungshilfeschein mit, den Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen können.