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STRAFRECHT / ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Es kommt leider im Privat- und Berufsleben vor, dass gegen Sie straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden; sei es, weil Sie einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht haben, als Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht vollständig abgeführt haben, gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstoßen haben, oder Sozialleistungen zu Unrecht bezogen haben. Die Liste der möglichen Tatbestände ist lang. 

Wir unterstützen Sie sowohl in Bußgeld- als auch Strafverfahren in allen Verfahrensabschnitten, beginnend von der Anhörung im Ermittlungsverfahren bis zur Vertretung/Verteidigung im gerichtlichen Verfahren, bei Bedarf auch hinsichtlich der Wiederaufnahme von Verfahren und Haftprüfungsangelegenheiten.

Sollte Ihnen ein Kapitalverbrechen (Mord, Totschlag, etc.) oder eine Sexualstraftat vorgeworfen werden, können wir Ihnen gerne hierauf spezialisierte Kolleginnen und Kollegen empfehlen.