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ARZTHAFTUNGSRECHT / MEDIZINRECHT

Seit Jahren schon ist die Beratung von Ärzten, Zahnärzten und Patienten – auch über die klassische arzthaftungsrechtliche – Tätigkeit ein Schwerpunkt unserer Arbeit.

Wir begleiten Praxisgründungen und -übergaben, ebenso wie Auseinandersetzungen von ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaften. Dabei haben wir neben betriebswirtschaftlicher Kompetenz auch den Blick auf neue sozialrechtliche Strukturen. Wir begleiten Ärzte und Zahnärzte bei der Abwehr von Behandlungsfehlervorwürfen und vertreten diese auch gerichtlich.

Wir stehen in Kontakt zu Gutachtern und sind bei Ärzten und Zahnärzten gut vernetzt. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei arbeits- und strafrechtlichen Fragestellungen rund um den täglichen Praxisalltag. Auf Wunsch kümmern wir uns schnell und zuverlässig auch um den Forderungseinzug bei Privatliquidation.

Neben der Durchsetzung von Behandlung- / Aufklärungsfehlern, die wir auch vorab bei den Gutachterkommissionen und beim MDK gerne für Sie überprüfen lassen, helfen wir Ihnen bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen, den Versorgungsämtern und auch den Berufsgenossenschaften. Hunderte geführter Verfahren – auch vor den Sozialgerichten – haben wir für unsere Mandanten mit dem Ziel der Feststellung einer Schwerbehinderung, der Feststellung von Erwerbsminderung etc. erfolgreich geführt.

Durch unsere Kontakte zu Ärzten und Zahnärzten sind wir in der Lage, ärztliche Befundberichte und Gutachten schnell inhaltlich zu überprüfen und Hilfestellung bei der Aufklärung von für Sie unklaren Sachverhalten zu geben.