Wir beraten Bauunternehmer und Bauherren in allen wesentlichen Fragestellungen des privaten und öffentlichen Baurechts sowie des Architektenrechts. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Baubegleitende Rechtsberatung für Bauherren, Architekten und Handwerksbetriebe: Werklohnforderungen, Mängelbeseitigung, Abnahme, Haftungsfragen, Bauinsolvenz, Haftungsfragen, Baunachbarrecht
- Verträge: Gestaltung und Abwicklung Architektenvertrag, BGB- und VOB-Werkvertrag
- Architektenrecht: Architektenhonorar, Berufsrecht, Unterstützung bei der Projektabwicklung, Architektenhaftung, Architektenhaftpflichtversicherung
- Bauträgerrecht: Abnahme, Haftungsfragen, Mängelbeseitigung
- Vertretung gegenüber Baubehörden, Denkmalschutzbehörden, Sanierungsverwaltungsträgern und Prozessführung, Beweissicherung